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Gemäß § 8 Altölverordnung i.V.m. § 5b Abfallgesetz nehmen wir Ihr Altöl, in der bei uns abgenommenen Frischölmenge, zurück. Altöl wird vom Gesetzgeber als Gefahrstoff eingestuft. Nutzen Sie deshalb eine dafür geeignete Verpackung und einen geeigneten Transporteur. Die Kosten für den Versand gehen zu Ihren Lasten. Die Entsorgung ist aber auch generell bei jeder öffentlich zuständigen Stelle kostenfrei möglich. Wir empfehlen daher, Altöl an den entsprechenden Annahmestellen ihres Wohnortes zu entsorgen.
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