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Allgemeines und Geltungsbereich
Allen Lieferungen, Leistungen und Angeboten aus Bestellungen liegen ausschließlich diese AGB zugrunde; alle Aufträge werden von Autoteile-Billiger ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Eventuelle AGB der Kunden haben keine Gültigkeit; Autoteile-Billiger erkennt solche AGB nicht an, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Die angegebenen Maße und Gewichtsangaben zu Produkten gelten nur annähernd; sie sind nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich von Autoteile-Billiger schriftlich bestätigt wird.
Abbildungen von Fahrzeugen oder Produkten dienen ausschließlich der Illustration und weisen nicht auf einen Qualitätsstandard, auf eine Herkunft oder eine Beziehung zu Automobilmarken oder –herstellern bzw. sonstigen Produktmarken oder –herstellern hin.
Autoteile-Billiger behält sich technische Änderungen des Liefergegenstandes vor, soweit dadurch die technische Funktion des Produktes nicht beeinträchtigt wird und dem Kunden die Änderung zumutbar ist.
Ebenso ist Autoteile-Billiger zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind. Diese AGB gelten sowohl für Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, wie auch für Verbraucher i.S.v. § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die für Verbraucher geltenden besonderen Bestimmungen sind jeweils gesondert gekennzeichnet.
Angebot und Vertragsabschluss Unsere Angebote im Online-Shop auf www.autoteile-billiger.de sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Angebote bzw. Bestellungen unserer Kunden werden durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Ware von Autoteile-Billiger angenommen. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss 14 Tage an sein Angebot/seine Bestellung gebunden. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der Bestellung bei uns. Der Kunde/Besteller verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung (§ 151 BGB).
Lieferung, Versand, Gefahrübergang Fracht- und Versandkosten trägt der Besteller/Kunde. Transportschäden sind dem Verkäufer binnen 24 Stunden nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Von Autoteile-Billiger genannte Liefertermine oder Zeitangaben sind ungefähre Angaben, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als Fixtermine bestätigt. Verzögert sich der Liefertermin trotz sorgfältiger Auswahl und Abschluss angemessener Verträge durch einen Vorlieferanten, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Dauert die Lieferverzögerung aufgrund Nichtleistung des Vorlieferanten länger als acht Wochen seit Eingang der Bestellung des Kunden, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist die Leistung von Autoteile-Billiger unmöglich, ohne dass die Nichtlieferung von Autoteile-Billiger zu vertreten ist, z. B. wegen ausbleibender Leistungen des Vorlieferanten bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes, so entfällt der Anspruch des Käufers auf Leistung. Autoteile-Billiger storniert in diesen Fällen die Bestellung, informiert den Käufer unverzüglich über die Stornierung und zahlt ihm die auf den Kaufpreis geleisteten Beträge unverzüglich zurück. Außer in den gesetzlich geregelten Fällen ist dem Käufer eine Warenrückgabe zur Gutschrift (Kulanzrückgabe) nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von Autoteile-Billiger gestattet. Autoteile-Billiger steht in diesem Falle ein Anspruch auf Auslagen- und Schadenersatz i.H.v. 25% des Warenwertes ohne Mehrwertsteuer, mindestens jedoch i.H.v. 13,00 EUR zu. Rücksendungen hat der Käufer in derartigen Fällen auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr vorzunehmen. Die Kulanzrückgabe kommt nur in Betracht, wenn die zurückzugebende Ware komplett ist und keinen Schaden aufweist.
Eigentumsvorbehalt Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt der Kaufgegenstand bis zum vollständigen Ausgleich der Autoteile-Billiger aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum von Autoteile-Billiger. Bei Verträgen mit Unternehmern bleibt der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsverbindung Eigentum von Autoteile-Billiger.
Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung i.H. des Rechnungs-Endbetrages an Autoteile-Billiger ab. Autoteile-Billiger nimmt die Abtretung an.
Eine Be-/Verarbeitung oder Umbildung des Kaufgegenstandes durch den Käufer erfolgt für Autoteile-Billiger, ohne dass deren Eigentum untergeht. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, Autoteile-Billiger nicht gehörenden Gegenständen verbunden (Verarbeitung oder Vermischung), so erwirbt Autoteile-Billiger das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung.
Mangelhafte Lieferung Ist der Käufer Unternehmer, so leistet Autoteile-Billiger für Mängel der Ware nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Offensichtliche Mängel sind sofort nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung neuer Kaufgegenstände verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Kaufsache, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ansprüche anderer Käufer (Verbraucher) wegen mangelhafter Lieferung neuer Kaufgegenstände verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung gebrauchter Sachen verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Weitergehende Ansprüche bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben unberührt.
Preise und Zahlungsbedingungen Die angebotenen Preise oder Preise aus den Preislisten von Autoteile-Billiger sind bindend und gelten ab Werk inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Versicherung, Versand- und Transportkosten. Solche Kosten, sowie sonstige vereinbarte Nebenleistungen, insbesondere Transportversicherung, werden zusätzlich berechnet. Die Kosten für Versicherung, Versand und Transport richten sich nach den Preislisten des jeweiligen Paket- oder Transportdienstes.
Maßgeblich sind jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preise, die der Käufer vor seiner Bestellung mündlich oder schriftlich erfragen, aus dem Internet oder aus den jeweiligen aktuellen Katalogen, Prospekten und Preislisten entnehmen kann. Der Kaufpreis ist jeweils sofort mit der Annahme der Bestellung fällig und ohne Abzug zu leisten. Die Lieferung erfolgt ausschließlich Zug-um-Zug gegen Barzahlung, einschließlich Kreditkarteneinzug, gegen Vorkasse oder durch Finanzierung (nach gesonderter Vereinbarung). Der Käufer kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet.
Haftung Der Einbau der von Autoteile-Billiger vertriebenen Produkte muss fachgerecht, am besten durch eine Fachwerkstatt erfolgen. Autoteile-Billiger weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau und die Montage der Kaufgegenstände zum Erlöschen der ABE bzw. der Zulassung für das umgebaute Kfz führen kann. Es ist ausschließlich Sache des Käufers, sich erforderlichenfalls unverzüglich um eine ABE, Zulassung oder Begutachtung zu bemühen. Ohne ABE oder Zulassung nach der StVZO dürfen Kfz nicht im Geltungsbereich der StVZO geführt und verwendet werden. Hat Autoteile-Billiger aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe dieser Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, so haftet Autoteile-Billiger nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet Autoteile-Billiger nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Unabhängig von einem Verschulden von Autoteile-Billiger bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Schadensersatzansprüche eines Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Autoteile-Billiger grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
Datenschutz Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Datenschutzgesetze zur Erfüllung des Vertrages gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Gerichtsstand, anwendbares Recht Für die Rechtsbeziehungen zwischen Autoteile-Billiger und dem Besteller/Kunden kommt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 01.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlicher Sondervermögen, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Autoteile-Billiger. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen von Autoteile-Billiger gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
Asbach, 01.01.2010
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